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BFH Beschluss v. - VIII S 15/24

Gesetze: FGO § 38; FGO § 39 Abs. 1

Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts

Leitsatz

NV: Außer in den in § 39 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung abschließend aufgezählten Fallgruppen ist eine Zuständigkeitsbestimmung nicht möglich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.270824.VIIIS15.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 521 Nr. 5
MAAAJ-87921

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