Grundsätzliche Bedeutung: Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Leitsatz
NV: Die Frage, ob und in welchem Umfang bei einer nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO erforderlich ist, ist hinreichend geklärt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:B.280225.IXB85.24.0
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 141 Nr. 5 AO-StB 2025 S. 142 Nr. 5 BB 2025 S. 726 Nr. 13 BFH/NV 2025 S. 505 Nr. 5 AAAAJ-87925