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BGH Beschluss v. - IX ZB 35/22

Gesetze: Art 2 Nr 10 EUV 2015/848, Art 3 Abs 1 UAbs 3 EUV 2015/848

Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit des Gerichts am Ort der Hauptniederlassung einer selbständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person

Leitsatz

Im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird bei einer natürlichen Person, die eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen dieser Person am Ort der Hauptniederlassung dieser Person befindet, auch wenn für diese Tätigkeit kein Personal oder keine Vermögenswerte erforderlich sind (, ZIP 2024, 2355 Rn. 54).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:060225BIXZB35.22.0

Fundstelle(n):
Nr. 14/2025 S. 864
BB 2025 S. 1026 Nr. 19
DStR-Aktuell 2025 S. 11 Nr. 15
NJW 2025 S. 8 Nr. 15
NJW-RR 2025 S. 747 Nr. 12
WM 2025 S. 632 Nr. 14
ZIP 2025 S. 784 Nr. 13
BAAAJ-88188

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