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BFH Beschluss v. - VIII B 5/24

Gesetze: FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; FGO § 155; ZPO § 293

Ermittlung ausländischen Rechts

Leitsatz

NV: Eine ordnungsgemäße Rüge, das Finanzgericht (FG) habe seine Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 293 der Zivilprozessordnung verletzt, erfordert insbesondere die Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), dass das FG sein Ermessen zur Wahl des geeigneten Beweismittels nicht sachgerecht ausgeübt und die ihm eröffneten Erkenntnisquellen nicht genutzt habe.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.110325.VIIIB5.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1255 Nr. 22
BB 2025 S. 790 Nr. 14
BFH/NV 2025 S. 530 Nr. 5
IStR 2025 S. 322 Nr. 9
HAAAJ-88429

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