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BPatG Beschluss v. - 28 W (pat) 521/20

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom , § 119 Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – „KUNSTKRAFTWERK“ (Wort-/Bildmarke)/„Kraftwerk“ (IR-Marke) – zur Unzulässigkeit der Ausnahmevermerke hinsichtlich der noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen - zur Nichtbenutzungseinrede – identische Vergleichsdienstleistungen – gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für die Dienstleistung „Musikdarbietung“ – unterdurchschnittlicher Markenähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:050423B28Wpat521.20.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-88530

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