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BGH Beschluss v. - VI ZB 36/24

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO

Darlegungsanforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

Leitsatz

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (, NJW 2023, 3432 Rn. 11 mwN). Der Vortrag, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, "ob alle Fristsachen erledigt sind", impliziert nicht, dass die spezifischen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine wirksame Ausgangskontrolle gestellten Anforderungen erfüllt worden sind; er ist damit nicht geeignet, ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Partei an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei auszuschließen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:250225BVIZB36.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1217 Nr. 22
NJW 2025 S. 1753 Nr. 24
NJW 2025 S. 1755 Nr. 24
NJW 2025 S. 9 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2025 S. 1377
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2025 S. 1377
RAAAJ-88605

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