Gesetze: § 7a SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 2 S 1 Nr 1 SGB 6, Art 20 Abs 3 GG
Sozialversicherungsrechtlicher Status - Honorarlehrkraft - Volkshochschule - Vereinbarung über freie Mitarbeit - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - keine langjährige höchstrichterliche Sonderrechtsprechung zur Statuseinordnung lehrender Tätigkeiten
Leitsatz
1. Eine langjährige höchstrichterliche Sonderrechtsprechung zur Statuseinordnung lehrender Tätigkeiten existiert nicht.
2. Der Unterricht in einem Kurs des zweiten Bildungswegs kann entgegen der Vereinbarung zwischen der Volkshochschule und dem Dozenten über freie Mitarbeit nach den Umständen des Einzelfalls als Beschäftigung eingeordnet werden.