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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz);
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz
OrientierungssatzDie Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gem. Art. 26 Abs. 5 bis 7 DBA-Schweiz wurde entfristet.
Bezug: BStBl 2019 I S. 1014
Bezug: BStBl 2017 I S. 379
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom , zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom (BGBl 2011 II S. 1092), haben die zuständigen Behörden eine Entfristung der Ergänzung vom (BStBl 2019 I S. 1014) zur Konsultationsvereinbarung vom (BStBl 2017 I S. 379) beschlossen:
„Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (nachfolgend Abkommen) haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß...