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BFH Urteil v. - VIII R 260/82 BStBl 1986 II S. 557

Gesetze: AO (1977) § 236EStG (1979) § 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3EStG (1979) § 21a

Leitsatz

Prozeßzinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art) und keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 557
BFHE S. 408 Nr. 146,
CAAAA-97923

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