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BSG Urteil v. - B 7 AS 17/23 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2, § 70 SGB 2, § 82 Abs 4 SGB 12, § 82 Abs 5 SGB 12

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Betriebsrente - Absetzbeträge - COVID-19-Pandemie - Mehrbedarf - Schutzmasken - Selbsttests

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über höheres Alg II von Dezember 2020 bis November 2021. Insbesondere begehrt der Kläger Absetzungen von einer ihm gezahlten Betriebsrente vor deren Berücksichtigung als Einkommen. Ferner geht es um durch die COVID-19-Pandemie bedingte Bedarfe.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:171224UB7AS1723R0

Fundstelle(n):
WAAAJ-88813

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