Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Beschluss v. - 20 F 11/23

Gesetze: § 99 Abs 1 S 3 VwGO, § 6 Abs 1 S 2 BArchG

Geheimhaltung im Interesse des Bundes

Leitsatz

Verfügungsbeschränkungen über Akteninhalte, die aus der Third Party Rule als allgemein anerkannter Verhaltensregel der internationalen nachrichtendienstlichen Kooperation folgen, können einen Geheimhaltungsgrund im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 VwGO (Wohl des Bundes oder eines Landes) bilden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:060225B20F11.23.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-88819

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank