Grenzen der Überprüfung im Einspruchsverfahren; kein Verbinden von Verfahren bei zusammen mit dem Einspruch erstmalig gestelltem Billigkeitsantrag
Leitsatz
1. NV: Die der Behörde eingeräumte Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren findet ihre Grenze im angefochtenen Verwaltungsakt als dem formellen Gegenstand des Einspruchs.
2. NV: Dem Steuerpflichtigen würde bei Ermessensentscheidungen eine Prüfungsebene genommen, wenn das Finanzamt erstmalig im Einspruchsverfahren über eine Billigkeitsmaßnahme ohne weiteres Einspruchsverfahren entscheiden dürfte.
3. NV: Stellt der Steuerpflichtige seinen Billigkeitsantrag erst mit dem Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid im Festsetzungsverfahren, können Festsetzungs- und Billigkeitsverfahren nicht miteinander verbunden werden.
4. NV: Ist der Kläger als Revisionsbeklagter im Revisionsverfahren nicht mehr durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, steht dies einer Entscheidung des Rechtsstreits nicht entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:U.111224.XIR35.21.0
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 148 Nr. 5 AO-StB 2025 S. 149 Nr. 5 BFH/NV 2025 S. 698 Nr. 6 DStR 2025 S. 1207 Nr. 22 DStR 2025 S. 1209 Nr. 22 DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 21 DStRE 2025 S. 758 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2025 S. 440 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2025 S. 440 FAAAJ-88823