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BFH Urteil v. - XI R 35/21

Gesetze: AO § 367 Abs. 2; AO § 163; FGO § 62 Abs. 4 Satz 1

Grenzen der Überprüfung im Einspruchsverfahren; kein Verbinden von Verfahren bei zusammen mit dem Einspruch erstmalig gestelltem Billigkeitsantrag

Leitsatz

1. NV: Die der Behörde eingeräumte Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren findet ihre Grenze im angefochtenen Verwaltungsakt als dem formellen Gegenstand des Einspruchs.

2. NV: Dem Steuerpflichtigen würde bei Ermessensentscheidungen eine Prüfungsebene genommen, wenn das Finanzamt erstmalig im Einspruchsverfahren über eine Billigkeitsmaßnahme ohne weiteres Einspruchsverfahren entscheiden dürfte.

3. NV: Stellt der Steuerpflichtige seinen Billigkeitsantrag erst mit dem Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid im Festsetzungsverfahren, können Festsetzungs- und Billigkeitsverfahren nicht miteinander verbunden werden.

4. NV: Ist der Kläger als Revisionsbeklagter im Revisionsverfahren nicht mehr durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, steht dies einer Entscheidung des Rechtsstreits nicht entgegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.111224.XIR35.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2025 S. 148 Nr. 5
AO-StB 2025 S. 149 Nr. 5
BFH/NV 2025 S. 698 Nr. 6
DStR 2025 S. 1207 Nr. 22
DStR 2025 S. 1209 Nr. 22
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 21
DStRE 2025 S. 758 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2025 S. 440
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2025 S. 440
FAAAJ-88823

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