Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 6 AZR 108/24

Gesetze: § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 S 3 TV-L, § 16 Abs 2a TV-L, § 16 Abs 2 S 4 TV-L, § 4 Abs 2 S 3 TzBfG, § 138 Abs 3 ZPO

Kumulative Anwendung von § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L

Leitsatz

War bei der Stufenzuordnung eines Beschäftigten die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L zu berücksichtigen, fließen diese Zeiten auch in die nach einer Wiedereinstellung durch den neuen Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L erforderliche Ermittlung einer Stufe ein. Die nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L berücksichtigten Zeiten sind zu den bei dem neuen Arbeitgeber erworbenen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung hinzuzurechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:200225.U.6AZR108.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1139 Nr. 20
HAAAJ-89038

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank