Wohnraummiete in Berlin: Kollusives Zusammenwirken zwischen Mietinteressent und dem Geschäftsführer der vermietenden GmbH wegen Vereinbarung einer extrem niedrigen Miete bei Kenntnis des Mietinteressenten und Lebensgefährten der späteren Mieterin von einem Missbrauch der Vertretungsmacht
Leitsatz
Zum kollusiven Zusammenwirken im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB zwischen dem Vertreter des Vermieters (hier: dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und dem Mieter bei Abschluss eines Wohnraummietvertrags zum Nachteil des Vermieters sowie zur unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) durch den Mieter bei von ihm erkanntem oder sich ihm aufdrängenden Missbrauch der Vertretungsmacht (im Anschluss an , NJW-RR 2004, 247 unter II 1; vom - V ZR 305/12, NJW 2014, 2790 Rn. 17 f.; vom - IX ZR 212/19, NZI 2021, 197 Rn. 9).