Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 183 Abs. 1 – Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Vortrag des Mehrwertsteuerüberschusses – Begriff ,folgender Zeitraum‘ – Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses – Aufgabe der wirtschaftlichen Tätigkeit
er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein Steuerpflichtiger, der seine wirtschaftliche Tätigkeit aufgibt, einen bei dieser Aufgabe der Tätigkeit erklärten Mehrwertsteuerüberschuss nicht auf einen folgenden Zeitraum vortragen kann und diesen Betrag nur dadurch zurückerlangen kann, dass er innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Aufgabe der Tätigkeit dessen Erstattung beantragt, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden.