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BGH Urteil v. - VIa ZR 282/22

Gesetze: § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007, § 263 StGB

Einbau eines Motortyps mit bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuften Funktionen

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Juli 2017 bei einem Dritten einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten VW Beetle, der mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:020425UVIAZR282.22.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-89299

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