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BFH Beschluss v. - VIII R 11/24

Gesetze: FGO § 143 Abs. 1; FGO § 138 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; EStG § 20 Abs. 6 Satz 5; EStG § 52 Abs. 28 Satz 25

Erledigung der Hauptsache wegen nachträglicher Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Leitsatz

NV: Ändert der Gesetzgeber während eines Rechtsstreits ein Gesetz zu Gunsten des Klägers (hier: rückwirkende Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes a.F. für Termingeschäfte durch das Jahressteuergesetz 2024) und wird hierauf basierend dem Klagebegehren durch Erlass eines entsprechenden Bescheids abgeholfen, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes dem Finanzamt aufzuerlegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.280325.VIIIR11.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 709 Nr. 6
ZAAAJ-89314

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