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BFH Urteil v. - IV R 39/83 BStBl 1987 II S. 7

Gesetze: AO (1977) § 110AO (1977) § 358

Leitsatz

Die Gewährung oder Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch die Finanzbehörde ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf und daher vom FG uneingeschränkt überprüfbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 7
BFHE S. 407 Nr. 147,
TAAAA-97991

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