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BGH Urteil v. - 3 StR 249/24

Gesetze: § 185 Abs 1 S 1 GVG, § 191 S 1 GVG, § 338 Nr 5 StPO

Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Fiktion der Abwesenheit eines Dolmetschers bei dessen vorheriger Tätigkeit als Pflichtverteidiger eines Mitangeklagten

Leitsatz

Hat ein gerichtlich bestellter Dolmetscher als solcher an der Verhandlung tatsächlich teilgenommen, ist seine Abwesenheit nicht deshalb zu fingieren, weil Ablehnungsgründe gegen seine Person vorgelegen haben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:060325U3STR249.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 18
NJW 2025 S. 1428 Nr. 20
NJW 2025 S. 1429 Nr. 20
SAAAJ-89406

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