Gesetze: § 13 Abs 1 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 1 SGB 10, § 76 Abs 3 SGB 6, § 166 BGB, § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 RDG
Teilweise Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides über die Bewilligung einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Nichtberücksichtigung des Abschlags an Entgeltpunkten aus dem durchgeführten Versorgungsausgleich - Vertretung durch einen bevollmächtigten Rentenberater - Zurechnung des Wissens bzw der grob fahrlässigen Unkenntnis des Rentenberaters - Pflichten eines im Rentenverfahren umfassend bevollmächtigten Rentenberaters
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist noch die teilweise Rücknahme der Festsetzung des Rentenzahlbetrags für November 2011 bis März 2012 und die diesen Zeitraum betreffende Erstattungsforderung iHv 308,19 Euro streitig.