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BAG Beschluss v. - 7 ABR 30/23

Gesetze: § 18 Abs 2 BetrVG, § 19 Abs 2 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO, § 97 Abs 1 AktG, § 98 AktG, § 99 AktG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 97 Abs 1 ArbGG, § 98 ArbGG, § 26 FamFG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 9 TVG

Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse

Leitsatz

Der von einem Arbeitgeber erhobene Feststellungsantrag im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG, in dem mangels unmittelbarer betriebsverfassungsrechtlicher Betroffenheit außer ihm als Antragsteller keine weiteren Beteiligten zu hören sind, ist unzulässig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:271124.B.7ABR30.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 26/2025 S. 1630
BB 2025 S. 1011 Nr. 18
RAAAJ-89454

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