Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 4/25

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Prozessrecht, Finanzgerichtsordnung: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses in AdV-Verfahren bei fehlender Begründung

Leitsatz

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO.

Fundstelle(n):
BAAAJ-89494

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank