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BFH Urteil v. - II R 59/85 BStBl 1987 II S. 133

Gesetze: FlurbG §§ 44, 68 Abs. 1GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2GrEStG RP § 2 Abs. 1 Nr. 3GrEStG RP § 5 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3

Leitsatz

Erwarb ein als gemeinnützig anerkannter Sportverein mehrere Grundstücke, um eine Schlittschuhbahn anzulegen, und gehörten diese Grundstücke zu einem Flurbereinigungsgebiet, so erstreckte sich die für diesen Erwerbsvorgang in Betracht kommende Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG RP nicht auf das später im Wege der Landabfindung erworbene, an anderer Stelle gelegene Abfindungsgrundstück.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 133
BFHE S. 540 Nr. 147,
XAAAA-98003

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