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BFH Urteil v. - IX R 61/81 BStBl 1987 II S. 435

Gesetze: AO (1977) § 122 Abs. 2AO (1977) § 132FGO § 68 i.d.F. des FGO Änderungsgesetzes vom § 128 Abs. 2

Leitsatz

Der Änderungsbescheid, den das FA nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, aber vor Klageerhebung erläßt, wird auf Antrag des Klägers Gegenstand des Verfahrens gegen den ursprünglichen Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 435
BFHE S. 104 Nr. 148,
WAAAA-98012

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