Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 10 SF 91/23 EK KR

Gesetze: GVG § 198

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Wiedergutmachung auf andere Weise kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verfahren beispielsweise für den Entschädigungskläger aus Sicht eines verständigen Dritten keine besondere Bedeutung hatte oder dieser durch sein Verhalten erheblich zur Verlängerung des Klageverfahrens beigetragen hat.

Fundstelle(n):
TAAAJ-89676

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank