(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Versorgungsmedizinische Grundsätze - GdB-Herabsetzung nach Heilungsbewährung - gesonderte Berücksichtigung von außergewöhnlichen Folgen oder Begleiterscheinungen - Tatsachenfeststellung im Einzelfall - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 S 1 SGG - Anhörungsmitteilung - keine Pflicht des Gerichts zur Mitteilung der Gründe für die Zurückweisung der Berufung - erneute Anhörung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG - veränderte Prozesssituation - neuer Beweisantrag nach § 109 SGG - Amtsermittlungspflicht - Darlegungsanforderungen)