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BSG Beschluss v. - B 9 SB 51/24 B

Gesetze: § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 163 SGG, § 229 Abs 3 S 1 SGB 9 2018, § 229 Abs 3 S 2 SGB 9 2018, § 3 Abs 1 Nr 1 SchwbAwV, Art 3 Abs 1 GG

(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mittelbare Mobilitätsbeeinträchtigung - notwendige Mitnahme von schweren lebensrettenden Therapiegeräten - Sich-Bewegen-Können im Sinne von § 229 Abs 3 SGB 9 2018 - unmittelbarer Bezug zum öffentlichen Verkehrsraum - Entscheidungserheblichkeit - Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des LSG - Erforderlichkeit der Beeinträchtigung bei jedem Schritt nach Verlassen eines Kraftfahrzeugs - Divergenz - Verfassungsverstoß - Darlegungsanforderungen)

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:170325BB9SB5124B0

Fundstelle(n):
VAAAJ-89791

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