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BFH Urteil v. - XI R 6/22

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 2; MwStSystRL Art. 185 Abs. 1;

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft

Leitsatz

1. NV: Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die , BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307; vom  - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28).

2. NV: Der Umstand, dass der Zentralregulierer den Anschlusskunden Boni zahlt, die er zuvor von den Warenlieferanten in gleicher Höhe erhalten hat, führt zu keiner anderen Beurteilung; soweit die Boni nicht innerhalb einer Kette von Umsätzen gewährt werden, scheidet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus dem Liefergeschäft aus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.231024.XIR6.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 692 Nr. 6
DStR-Aktuell 2025 S. 9 Nr. 18
GStB 2025 S. 201 Nr. 6
GStB 2025 S. 202 Nr. 6
HFR 2025 S. 575 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 476
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 477
UR 2025 S. 505 Nr. 13
UStB 2025 S. 176 Nr. 6
UStB 2025 S. 176 Nr. 6
YAAAJ-89806

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