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BFH Beschluss v. - V B 57/23

Gesetze: FGO § 73 Abs. 1 Satz 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand

Leitsatz

NV: Wird ein Klagegegenstand durch Beschluss abgetrennt und an den zuständigen Spruchkörper abgegeben, obwohl nicht „mehrere“ Klagegegenstände im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in einem Verfahren zusammengefasst waren, begründet dies keinen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde beachtlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.240325.VB57.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 704 Nr. 6
NJW 2025 S. 10 Nr. 20
IAAAJ-89807

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