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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 5 K 299/23

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 4 Nr. 1, GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1, GKG § 53 Abs. 2 Nr. 3, GKG § 63 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Streitwert einer auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbetragsbescheids gerichteten Klage beim Finanzgericht

Leitsatz

Will der Steuerpflichtige die Aussetzung der Vollziehung einer Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung erreichen und stellt er hierzu keinen Antrag nach § 69 FGO oder § 114 FGO, sondern erhebt er wegen der Aussetzung der Vollziehung eine Klage beim Finanzgericht, so ist als Streitwert dieser Klage ein Betrag von 10 % der tatsächlichen gewerbesteuerlichen Auswirkung der streitigen Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung anzusetzen.

Fundstelle(n):
CAAAJ-89968

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