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BFH Beschluss v. - V B 7/24

Gesetze: AO § 46 Abs. 2 und 3; AO § 226 Abs. 1; BGB § 387; BGB § 388; BGB § 398; BGB § 406; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

Leitsatz

1. NV: Eine Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs lediglich in privatschriftlicher Form ist ohne eine Anzeige im Sinne des § 46 Abs. 2 und 3 der Abgabenordnung (AO) steuerrechtlich unwirksam, und zwar auch im Verhältnis zwischen dem Abtretenden (Zedenten) und dem Dritten (Zessionar). Die Aufrechnung ist in diesem Fall gemäß § 226 Abs. 1 AO i.V.m. § 388 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber dem (bisherigen) Gläubiger (Abtretenden), der steuerrechtlich nach wie vor als Rechtsinhaber des Steuererstattungsanspruchs gilt, zu erklären.

2. NV: Zu den Anforderungen an die Gründe für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung und deren Darlegung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.070425.VB7.24.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 710 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2025 S. 400
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2025 S. 500
UR 2025 S. 588 Nr. 15
YAAAJ-90116

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