Vererbter Miteigentumsanteil an einem Grundstück und Möglichkeit einer Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks
Leitsatz
1. Gehört nicht das Grundstück selbst, sondern ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum Nachlass, kann jeder Miterbe nicht nur die Teilungsversteigerung des Bruchteils (sog. kleines Antragsrecht), sondern auch allein und ohne Zustimmung der anderen Miterben die Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks verlangen (sog. großes Antragsrecht).
2. Ein Miterbe wird durch die Pfändung und Überweisung seines Erbteils nicht gehindert, ein Teilungsversteigerungsverfahren selbstständig ohne Mitwirkung des Pfändungsgläubigers zu betreiben, um den vormals dem Erblasser zustehenden Anspruch auf Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück gemäß § 2039 Satz 1 BGB geltend zu machen (Fortführung , NJW 1968, 2059, 2060).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:200325BVZB63.23.0
Fundstelle(n): DNotZ 2025 S. 534 Nr. 7 NJW 2025 S. 8 Nr. 20 NJW-RR 2025 S. 1144 Nr. 18 NJW-RR 2025 S. 1146 Nr. 18 WM 2025 S. 802 Nr. 18 UAAAJ-90178