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BSG Urteil v. - B 2 U 13/22 R

Gesetze: § 62 Abs 1 SGB 7, § 62 Abs 2 SGB 7, § 24 Abs 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 2 SGB 10, § 41 Abs 1 Nr 3 SGB 10, § 41 Abs 2 SGB 10, § 42 SGB 10

Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer vorläufigen Rente - Verfahrensfehler - Anhörungsmangel - Erlass des Entziehungsbescheids vor Ablauf einer selbst gesetzten Anhörungsfrist - Anforderungen an die Heilung des Mangels - nach Versendung des Anhörungsschreibens bekannt gewordene Tatsache

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Rente als vorläufige Entschädigung entziehen durfte oder Rente auf unbestimmte Zeit gewähren muss.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:031224UB2U1322R0

Fundstelle(n):
OAAAJ-90193

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