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BSG Urteil v. - B 11 AL 10/23 R

Gesetze: § 26 Abs 1 Nr 4 S 1 SGB 3 vom , § 142 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 7 Abs 3 S 1 SGB 4, § 37 Abs 2 StVollzG, § 41 StVollzG, § 43 Abs 1 S 1 StVollzG

Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Strafgefangener - zusammenhängender Arbeits- bzw Ausbildungsabschnitt - Berücksichtigung von arbeitsfreien Tagen

Leitsatz

Bei Gefangenen besteht nicht nur an arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen, sondern auch an anderen arbeitsfreien Tagen Versicherungspflicht, die der Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld dient, wenn diese innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsabschnitts einen Monat nicht überschreiten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:171224UB11AL1023R0

Fundstelle(n):
FAAAJ-90306

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