Amtshaftungsansprüche gegen einen Prüfer wegen der fehlerhaften Stückprüfbescheinigung im Hinblick auf die Zulassung eines Ultraleichtflugzeugs
Tatbestand
Der Kläger ist Eigentümer und Halter eines Ultraleichtflugzeugs der Baureihe D4 BK Fascination (künftig auch: Luftsportgerät). Am 25. Mai 1999 schloss er mit der W.D. F. L. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer W. D. , einen Kaufvertrag über das Ultraleichtflugzeug zu einem Kaufpreis von 161.025,20 DM. Eine Musterzulassung lag für Flugzeuge dieser Baureihe zum damaligen Zeitpunkt nicht vor, der Kaufvertrag stand unter dem Vorbehalt der Zulassung.