Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XIII ZB 21/24

Gesetze: § 14 Abs 3 FamFG, § 415 FamFG, Art 103 Abs 1 GG, § 189 GVG, § 130b S 1 ZPO, § 298 Abs 2 ZPO, § 298a Abs 2 S 4 ZPO

Ordnungsgemäße Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in ein elektronisches Dokument

Leitsatz

1. Der ordnungsgemäßen Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in ein elektronisches Dokument steht es nicht entgegen, wenn aus dem gemäß § 14 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 130b Satz 1, § 298a Abs. 2 Satz 4 ZPO gefertigten Übertragungsnachweis nicht hervorgeht, dass die signierende Person Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist.

2. Die Vereidigung des Dolmetschers ist in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG keine unverzichtbare Förmlichkeit des Verfahrens.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:080425BXIIIZB21.24.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-90529

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank