1. Sind Beitragsforderungen eines Sozialversicherungsträgers von der Restschuldbefreiung erfasst, schließt dies deren Aufrechnung gegen laufende Geldleistungsansprüche des Versicherten aus.
2. Eine Befugnis zur Aufrechnung der von der Restschuldbefreiung erfassten Beitragsforderungen gegen laufende Geldleistungsansprüche des Versicherten ergibt sich nicht aus sozialrechtlichen Regelungen.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2024:031224UB2U1122R0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 23 QAAAJ-90538