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BSG Urteil v. - B 12 R 7/22 R

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nach § 231 Abs 4b SGB VI für ihre Tätigkeit bei der Beigeladenen zu 1. in der Zeit vom 1.10.2010 bis zum 10.3.2016.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R722R0

Fundstelle(n):
AAAAJ-90539

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