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BSG Urteil v. - B 8 SO 1/24 R

Gesetze: § 50 Abs 2 S 1 SGB 10, § 50 Abs 2 S 1 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 43 Abs 1 SGB 10, SGB 12

(Sozialhilfe - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Weiterzahlung von Leistungen aufgrund eines Behördenversehens - Umdeutung der Entscheidung nach § 45 Abs 2 iVm § 50 Abs 1 SGB 10 in eine Entscheidung nach § 50 Abs 2 SGB 10 - Vertrauensschutz - grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit der Leistungserbringung - Ermessensentscheidung - Berücksichtigung behördlicher Fehler)

Leitsatz

Ein grober behördlicher Fehler, der zu einer Auszahlung führt, ist bei einer Erstattungsentscheidung als Abwägungsbelang in die Ermessensentscheidung einzustellen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:181224UB8SO124R0

Fundstelle(n):
QAAAJ-90697

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