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BFH Urteil v. - IV R 92/85 BStBl 1987 II S. 621

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, Abs. 4

Leitsatz

Wird ein Pflichtteilsanspruch mit Hilfe eines Darlehens abgelöst, so bilden die Schuldzinsen beim Erben insoweit Betriebsausgaben, als der Pflichtteilsanspruch aus übergegangenem Betriebsvermögen herrührt. Insoweit ist das Darlehen auch als betriebliche Verbindlichkeit einzubuchen.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 621
BFHE S. 567 Nr. 149,
RAAAA-98125

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