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BFH Urteil v. - IV R 3/25

Gesetze: GewStG § 7 Satz 1, Satz 3; EStG § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 7; FGO § 155 Satz 1; ZPO § 239; ZPO § 246;

Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht trotz bestandskräftiger Gewinnermittlung nach der Tonnage im Erstjahr

Leitsatz

NV: Die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr setzt voraus, dass in dem Folgejahr die in § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten zeitraumbezogenen Voraussetzungen gegeben sind und die Option zu dieser Gewinnermittlungsart im Erstjahr auf Grundlage eines bestehenden Wahlrechts ausgeübt wurde. Das Wahlrecht setzt unter anderem die Absicht voraus, das Handelsschiff langfristig zu betreiben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.060225.IVR3.25.0- 17 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 857 Nr. 7
PAAAJ-90842

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