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BFH Beschluss v. - VIII B 88/24

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1

Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche Tätigkeit

Leitsatz

NV: Die rechtliche Gleichstellung des Qualifikationsniveaus eines Kfz-Meisters mit einem Bachelorabschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen oder im Deutschen Qualifikationsrahmen erbringt für sich betrachtet nicht den Nachweis, dass der Steuerpflichtige über eine einem abgeschlossenen Ingenieurstudium in Breite und Tiefe vergleichbare Vorbildung verfügt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.220425.VIIIB88.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 864 Nr. 7
DStZ 2025 S. 474 Nr. 13
EStB 2025 S. 210 Nr. 6
StBp 2025 S. 293 Nr. 9
StBp 2025 S. 293 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 471
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 471
TAAAJ-90845

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