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BGH Beschluss v. - XI ZB 13/24

Gesetze: § 42 Abs 2 ZPO, § 1 SparkAGB, §§ 1ff SparkAGB

Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: Befangenheitsbesorgnis für den erkennenden Richter wegen persönlicher Betroffenheit durch vorangegangene Auseinandersetzung mit der beklagten Sparkasse

Leitsatz

Zur Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Richter, der über einen Anspruch auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten wegen Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Fiktion der Zustimmung des Kunden zu einer Änderung der AGB der Bank oder Sparkasse zu entscheiden hat, nachdem er selbst in der Vergangenheit wegen eines solchen Anspruchs gegen die Beklagte ein Schlichtungsverfahren eingeleitet hatte, nach dessen ergebnislosem Ende den Anspruch aber nicht weiterverfolgt hat und auch nicht mehr Kunde der Beklagten ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:150425BXIZB13.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1154 Nr. 21
NJW 2025 S. 1659 Nr. 23
NJW 2025 S. 1660 Nr. 23
NJW 2025 S. 8 Nr. 21
WM 2025 S. 882 Nr. 20
ZIP 2025 S. 1205 Nr. 20
WAAAJ-90951

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