Gesetze: § 77 Abs 1 SGB 6, § 77 Abs 3 S 1 SGB 6, § 77 Abs 3 S 3 Nr 1 SGB 6, § 77 Abs 3 S 3 Nr 2 SGB 6, § 264d S 1 SGB 6, § 116 Abs 1 S 1 SGB 10
Unterbliebene Erstattung einer aufgrund eines Schadensereignisses erbrachten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger - keine Erhöhung des Zugangsfaktors bei der Berechnung der an die Erwerbsminderungsrente anschließenden Altersrente
Leitsatz
Wird einem Rentenversicherungsträger die einem Versicherten gewährte Erwerbsminderungsrente aufgrund eines Schadensereignisses nicht erstattet, kann der Versicherte bei der Berechnung einer späteren Altersrente nicht so gestellt werden, als hätte er die Entgeltpunkte, die der Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen, nicht in Anspruch genommen.