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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1961/24

Gesetze: SGB VI § 39 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Weder der Ausschluss aus der vertragsärztlichen Versorgung noch die fehlende ambulante Abrechnungsmöglichkeit der matrixassoziierten autologen Chondrozyten-Implantation/Transplantation (M-ACI, M-ACT) stellen ein medizinisches Erfordernis für die stationäre Durchführung der arthroskopischen Entnahme von Knorpelzellen dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAJ-91219

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