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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 AS 3681/21

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine zwischen Dritten geschlossene Nutzungsentschädigungsabrede kann Grundlage berücksichtigungsfähiger Kosten der Unterkunft sein, wenn feststeht, dass der Leistungsberechtigte einem dieser Dritten im Innenverhältnis rechtlich wirksam zur Kostentragung verpflichtet ist (hier verneint).

Fundstelle(n):
IAAAJ-91222

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