Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität - Zugang zur deutschen Gerichtsbarkeit - hoheitliche Tätigkeit
Leitsatz
Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf "Gründe aus dem hoheitlichen Bereich" nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen, sondern nur insoweit, wie eine Beurteilung hoheitlichen Handelns erfolgen müsste.