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BGH Urteil v. - X ZR 17/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 864 151 (Streitpatents), das am 22. März 2006 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 22. März 2005 angemeldet worden ist und das Ableiten der Ausgangsposition eines GPS-Geräts betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:110325UXZR17.23.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-91243

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