Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII R 16/15

Gesetze: AO § 124 Abs. 2; UStG § 16 Abs. 2; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3

Saldierung nach § 16 UStG im Insolvenzverfahren

Leitsatz

1. NV: Vorauszahlungsbescheide für Umsatzsteuer verlieren ihre Wirksamkeit mit Erlass des Jahressteuerbescheids und erledigen sich „auf andere Weise“ im Sinne von § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung.

2. NV: Aufgrund der Saldierung nach § 16 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) besteht die dann maßgebliche Jahressteuer nur insoweit, als der berechneten Steuer keine abziehbaren Vorsteuerbeträge gegenüberstehen.

3. NV: Der Saldierung nach § 16 UStG steht nicht § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung entgegen. Die Saldierung ist keine Aufrechnung im Sinne dieser Vorschrift.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.010817.VIIR16.15.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1174 Nr. 21
BFH/NV 2025 S. 867 Nr. 7
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2025 S. 517
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2025 S. 517
UR 2025 S. 550 Nr. 14
UStB 2025 S. 209 Nr. 7
UStB 2025 S. 210 Nr. 7
GAAAJ-91360

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank