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BFH Urteil v. - VIII R 154/86 BStBl 1988 II S. 40

Gesetze: AO (1977) §§ 164, 176 Abs. 2

Leitsatz

1. Die Einschränkung der Änderungsbefugnis gemäß § 176 Abs. 2 AO (1977) ist auch bei der Aufhebung oder Änderung von Bescheiden zu beachten, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO (1977)) stehen.

2. § 176 Abs. 2 AO (1977) bezieht sich nicht nur auf Fälle, in denen ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ausdrückIich als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet, sondern auch auf solche Entscheidungen, in denen dies sinngemäß zum Ausdruck kommt.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 40
BFHE S. 107 Nr. 151,
NAAAA-98187

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